Schulregeln
Wir alle, die an der Jan'nudakuru High School lernen oder arbeiten, sind gemeinsam dafür verantwortlich,
dass sich jeder in dieser Schule wohl fühlt und in Ruhe arbeiten und lernen kann. Wir respektieren uns gegenseitig und gehen rücksichtsvoll und freundlich miteinander um. Wir benutzen alle Räume und Einrichtungsgegenstände ihrem Zweck entsprechend, verantwortungsvoll
und ohne mutwillige Beschädigungen oder Zerstörungen. Wir räumen unseren Müll selbst wieder weg und halten gemeinsam unsere Schule sauber.
§1 Hausrecht- Die Schulleitung übt das Hausrecht auf dem Schulgrundstück aus. Jeder Lehrer wie auch der Hausmeister und die Pausenaufsicht vertreten in ihrem Bereich die Schulleitung in der Ausübung des Hausrechts. Schülerinnen und Schüler müssen ihren Anordnungen Folge leisten.
- Kein Schüler und kein Lehrer darf einem andern Schüler oder Lehrer seine spezielle Fähigkeit, wenn er eine hat, sagen oder bekannt geben.
§2 Kleidungsvorschrift- Jeder Schüler darf in seiner Kleidung, seine Individualität ausdrücken.
- Die Schüler müssen irgendwo an ihrer Kleidung das Schulwappen befestigt haben. Zu diesem Zweck gibt es zu Schulbeginn einen Aufnäher und einen Anstecker mit dem Wappen.
§3 Unterricht- Der Unterricht beginnt pünktlich und wird vom Lehrer pünktlich geschlossen.
- Mitschüler und Lehrer behandeln sich gegenseitig und untereinander mit Respekt und Achtung.
- Niemand wird wegen falscher oder merkwürdiger Äußerungen ausgelacht oder aus anderen Gründen lächerlich gemacht.
- Kaugummikauen im Unterricht ist nicht erlaubt.
- Essen und Trinken sind nach dem Stundenbeginn nicht mehr erlaubt, es sei denn, es wird vom Lehrer ausdrücklich gestattet.
- Mitbringen von scharfen oder spitzen Gegenständen, sowie Waffen ist stregstens Verboten. Es besteht eine zu hohe Verletzungsgefahr. Im Zweifelsfall müssen sie dem zuständigen Lehrer ausgehändigt werden.
§4 Ordnung in den Räumen- Der Lehrer klärt vor Ende der Stunde, ob die Lerngruppe oder ein Teil in der folgenden Stunde wieder im gleichen Raum Unterricht hat. Wenn das nicht der Fall ist, werden am Ende der Stunde alle Stühle hochgestellt.
- Der Raum wird sauber hinterlassen und abgeschlossen.
- Technische Gerätschaften sind in ihrer Funktionalität und Ordnung zu erhalten.
§5 Pausen- Alle Schüler dürfen sich in der ersten großen Pause nur auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle aufhalten. Nur bei Regen, Schnee oder nach dem Abläuten, dürfen die Schüler in ihren Klassenraum.
- Das Fachraumhaus ist in beiden Vormittagspausen von den Schülern zu verlassen.
- Die Klassenräume werden von den Lehrern zu Beginn der Pause abgeschlossen.
- Alle Gebäude sind Ruhezonen, auch in den Pausen. Wer lärmen oder toben will, muss auf den Hof oder Sportplatz gehen. Für die Sporthalle gelten besondere Regeln.
- Ballspiele sind nur auf dem Sportplatz und an den Tischtennistischen erlaubt.
- Den Anweisungen der Schülerinnen und Schüler, die die „Aktive Pause“ oder andere Angebote betreuen, muss Folge geleistet werden.
- Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihre Aufsichten gewissenhaft wahr.
§6 Mittagspause- In der Mittagspause können sich die Schüler in den dafür vorgesehenen Ruhe- und Rückzugsräumen aufhalten. Ruhe muss eingehalten werden.
- Der Oberstufenraum steht den Schülerinnen und Schülern ab Klasse 9 zur Verfügung.
- Der Mittelstufenraum steht den Schülerinnen und Schülern der Klassen 7 und 8 zur Verfügung
- Die Bibliothek steht den Schülerinnen und Schülern aller Klassen zur Verfügung.
§7 Kämpfe- Schüler dürfen nur auf dafür vorgesehenen Veranstalltungen Kämpfe ausüben.
- Auf dem gesamten Schulgelände sind freie Kämpfe strengstens verboten und werden hart bestraft.
§8 Handys und Musikabspielgeräte- Wer Mobiltelefone oder Unterhaltungselektronik in die Schule mitbringt, muss diese während der gesamten Aufenthaltsdauer in dem Schulgebäude ausgeschaltet und nicht sichtbar in der Schultasche lassen.
Ausnahmen:
- Telefonieren ist in der Eingangshalle oder vor den Fahrradständern erlaubt
- Das Hören von Musik mit Kopfhörern ist nur in der Mittagspause gestattet.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Schule keine Haftung für mitgeführte Wertgegenstände übernimmt.
§9 Rauchen- Das Rauchen ist auf dem Schulgelände und direkt vor dem Schultor (Gebäudetür) verboten.
§10 Verlassen des Schulgeländes- Schüler bis einschließlich 10ter Klasse dürfen das Schulgelände während ihrer Schulzeit nur mit schriftlicher Genehmigung eines Lehrers verlassen.
- In den Ferien nur mit der schriftliche Genehmigung der Eltern.
§11 Fahrräder- Fahrräder sind auf dem gesamten Schulhof zu schieben.
- Fahrräder müssen an den dafür vorgesehenen Orten abgestellt werden.
§12 Schneebälle- Wegen der großen Verletzungsgefahr ist jedes Werfen von Schneebällen auf dem Schulgelände streng verboten.
§13 Verstöße gegen die Schulregeln- Bei Verstößen gegen die vorgegebenen Regeln können neben den üblichen Ordnungsmaßnahmen auch Tätigkeiten im sozialen Bereich der Schule veranlasst werden.
- Wer Beschädigungen an oder in Gebäuden, an Einrichtungen oder in den Außenanlagen verursacht, muss für die Beseitigung der Schäden aufkommen. Über die Art der Beseitigung entscheidet die Schulleitung.
- Wiederholte Verstöße werden darüber hinaus in das Zeugnis eingetragen.